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   FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99   

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https://dejure.org/2001,13711
FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99 (https://dejure.org/2001,13711)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 K 2209/99 (https://dejure.org/2001,13711)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 K 2209/99 (https://dejure.org/2001,13711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Null-Regelung bei Leistung durch eine Domizilgesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Null-Regelung bei Leistung durch eine Domizilgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1525
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Münster, 13.03.1997 - 5 K 2954/96
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Betreffend von der Firma H Ltd erbrachten Leistungen sei wegen Gewinnfeststellung 1992 und 1993 das klageabweisende, rechtskräftig gewordene Urteil des Finanzgerichts Münster 5 K 2954/96 F vom 13. März 1997, EFG 1998, 251 ergangen.

    Nach den Feststellungen des Bundesamtes für Finanzen i. V. m. dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 13. März 1997 a. a. O. handelt es sich bei der Firma H Ltd um eine Briefkastenfirma.

  • FG Hessen, 20.10.2000 - 6 V 1311/00

    Scheinunternehmer; Leistender; Haftung; Rechnungsaussteller; Ausländer;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Das Hessische Finanzgericht hat den Bundesfinanzhof so verstanden, dass nach der Rechtsprechung des BFH beim Abzugsverfahren der Scheinunternehmenseinwand des Finanzamtes im Vergleich zum Vorsteuerabzug bei Inlandsgeschäften lediglich zur Beweislastumkehr führt (Beschluss des Hessischen Finanzgerichts vom 20. Oktober 2000, 6 V 1311/00, EFG 2001 Seite 320).

    Wegen der Tatsache, dass eine der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausnahmevorschrift des § 52 Abs. 2 UStDV , nämlich dass "der Leistungsempfänger im Falle des gesonderten Ausweises der Steuer den Vorsteuerabzug hinsichtlich dieser Steuer voll in Anspruch nehmen könnte", fehlt, ist die sog. Nullregelung nach § 52 Abs. 2 UStDV nach Ansicht des Senats auch nicht bereits deshalb möglich, wenn es nicht zu einem Steuerausfall in der Unternehmenskette kommen kann (so aber das Hessische Finanzgericht 6 V 1311/00 a. a. O.).

  • BFH, 10.11.1994 - V R 45/93

    Umsatzsteuer - Angabe der Artikelnummer auf der Rechnung?

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Weiterhin enthalten die Rechnungen zum großen Teil hinsichtlich der Zeit, der Art. und des Umfanges Leistungsbeschreibungen, aus denen die gegenüber dem Leistungsempfänger jeweils tatsächlich erbrachten, abgerechneten Leistungen nicht ersichtlich sind (BFH-Urteil vom 10. November 1994 V R 45/93, BStBl II 1995, 395).
  • BFH, 11.12.1997 - V R 28/97

    Anwendung der Nullregelung des § 55 Abs. 2 UStDV

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Bliebe dieser - wie regelmäßig - unaufklärbar, trage jedoch nicht der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer, sondern das Finanzamt die Feststellungslast (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 V R 28/97, BStBl II 1998, 521).
  • BFH, 28.05.1998 - V R 17/97

    Bauleistungen im Inland - Ausländische Bauunternehmer - Innergemeinschaftliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Für den Inhalt der Abrechnung gelten - mit Ausnahme des gesondert ausgewiesenen Steuerbetrages - grundsätzlich die allgemeinen Voraussetzungen (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 V R 17/97, BFH/NV 1999, 220 ).
  • BFH, 11.04.1997 - V B 135/96
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Mit Beschluss vom 11. April 1997 V B 135/96, BFH/NV 1997, 785 hat der BFH die Nichtzulassungsbeschwerde gegen dieses Urteil als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Düsseldorf, 28.08.1996 - 5 K 5668/91

    Auslegung von 0 DM-Bescheiden als Nichtveranlagungsbescheide hinsichtlich der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2001 - 1 K 2209/99
    Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 28. August 1996 5 K 5668/91 UEFG 1997, 183 entschieden, dass für die Beurteilung, ob eine Domizilgesellschaft unternehmerisch tätig wird, die zur Beurteilung von Strohmannunternehmen entwickelten Grundsätze entsprechend heranzuziehen sind.
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